Mehrwertsteuer in Deutschland 2026: Steuersätze, Berechnung und Kleinunternehmer
In Deutschland gilt 2026 ein Regelsteuersatz von 19 % und ein ermäßigter Satz von 7 % für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den Nahverkehr und — dauerhaft ab dem 1. Januar 2026 — für Restaurantspeisen (Getränke bleiben bei 19 %). Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden unterliegen einem Nullsteuersatz. Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal 25.000 € können von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein. Klären Sie Ihren individuellen Status stets mit einem Steuerberater.
Die drei Steuersätze im Überblick
Das deutsche Umsatzsteuergesetz kennt 2026 drei Steuersätze. Der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) gilt für den überwiegenden Teil aller Lieferungen und sonstigen Leistungen. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG i. V. m. Anlage 2) gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, kulturelle Veranstaltungen sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Der Nullsteuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG) gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden, Garagen und überwiegend dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden.
Neuheit 2026: ermäßigter Satz für Restaurantspeisen dauerhaft
Ab dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % dauerhaft für Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie (BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 zur Änderung des UStAE). Alkoholische und nichtalkoholische Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Bei gemischten Rechnungen — also wenn Speisen und Getränke zusammen serviert werden — müssen die Positionen getrennt ausgewiesen werden, damit der jeweils zutreffende Steuersatz angewendet werden kann.
Netto und Brutto: die Formeln
Netto zu Brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz); Umsatzsteuerbetrag = Nettobetrag × Steuersatz. Brutto zu Netto (Herausrechnen): Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz); Umsatzsteuerbetrag = Bruttobetrag × Steuersatz ÷ (1 + Steuersatz). Als Faustformel gilt: Bei 19 % entspricht die enthaltene Steuer 19/119 (ca. 15,97 %) des Bruttobetrags. Bei 7 % entspricht sie 7/107 (ca. 6,54 %) des Bruttobetrags.
Kleinunternehmerregelung: Befreiung für kleine Betriebe
Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und die im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € umsetzen werden, können nach § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung anwenden. Sie weisen dann keine Mehrwertsteuer auf Ausgangsrechnungen aus und haben umgekehrt keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Diese Schwellenwerte gelten seit 2025 und ersetzen die früheren Grenzen von 22.000 € bzw. 50.000 €. Ein Verzicht auf die Regelung ist möglich und bindet den Unternehmer für fünf Jahre.
Vorsteuerabzug und innergemeinschaftliche Lieferungen
Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer können die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) beim Finanzamt als Vorsteuerabzug geltend machen. Damit wird vermieden, dass Umsatzsteuer auf jeder Wirtschaftsstufe kumuliert. Innergemeinschaftliche Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten und Exporte in Drittländer sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (Null-Steuersatz mit Vorsteuerabzugsberechtigung); diese Themen sind komplex und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
FAQ
Wie hoch ist der Mehrwertsteuersatz in Deutschland 2026?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, den Nahverkehr und seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft für Restaurantspeisen. Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt ein Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG).
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Bei 19 %: Umsatzsteuer = Bruttobetrag × 19/119, ca. 15,97 %. Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,19. Bei 7 %: Umsatzsteuer = Bruttobetrag × 7/107, ca. 6,54 %. Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ 1,07.
Gilt der ermäßigte Satz für alle Getränke im Restaurant?
Nein. Seit dem 1. Januar 2026 gilt 7 % nur für Speisen (Verpflegungsdienstleistungen); Getränke — ob alkoholisch oder nicht — werden weiterhin mit 19 % besteuert. Gemischte Rechnungen müssen Speisen und Getränke separat aufführen.
Ab wann bin ich zur Umsatzsteuer verpflichtet?
Grundsätzlich sobald Sie unternehmerisch tätig sind. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ermöglicht jedoch eine Befreiung, wenn der Vorjahresumsatz maximal 25.000 € betrug und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze erlischt die Befreiung sofort im laufenden Jahr.
⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.