Einkommensteuer Österreich 2026: Tarif, Absetzbeträge und Berechnung

Die österreichische Einkommensteuer folgt 2026 einem siebenstufigen progressiven Tarif mit Steuersätzen von 0 % (bis 13.539 €) bis 55 % (über 1 Mio. €). Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag (496 €) oder der Familienbonus Plus (2.000 € je Kind unter 18) mindern die errechnete Steuer direkt. Diese Seite dient der allgemeinen Information; für Ihre persönliche Steuerplanung empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

Der progressive Einkommensteuertarif 2026

Österreich besteuert Einkommen nach einem Staffeltarif: Nur der Teil, der in eine höhere Stufe fällt, wird mit dem höheren Satz belastet. Die sieben Stufen 2026 (Quelle: BMF) lauten: 0 % bis 13.539 €, 20 % von 13.539 € bis 21.992 €, 30 % von 21.992 € bis 36.458 €, 40 % von 36.458 € bis 70.365 €, 48 % von 70.365 € bis 104.859 €, 50 % von 104.859 € bis 1.000.000 € und 55 % auf den darüber liegenden Betrag. Der 55 %-Satz ist gesetzlich bis einschließlich 2029 befristet. Die Grenzen werden jährlich um zwei Drittel der Inflation angepasst — für 2026 betrug der Anpassungsfaktor 1,733 % (zwei Drittel des VPI von 2,6 %).

Von der Bemessungsgrundlage zur Steuerschuld

Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen. Davon werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, dann die Werbungskostenpauschale von 132 € (automatisch bei Arbeitnehmern) und eine allfällige Pendlerpauschale. Das Ergebnis ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (auf Jahresbasis), auf die der Stufentarif angewendet wird. Von der so errechneten Steuer werden Absetzbeträge abgezogen. Das monatliche Nettogehalt ergibt sich aus Bruttogehalt minus SV-Beiträge minus monatliche Lohnsteuer (Jahressteuerbetrag geteilt durch 12).

Absetzbeträge: direkte Steuerminderungen

Absetzbeträge werden unmittelbar von der berechneten Steuer abgezogen und sind daher wertvoller als bloße Werbungskosten. Arbeitnehmer erhalten automatisch den Verkehrsabsetzbetrag (VKAB) von 496 € jährlich; für Pendler mit Pendlerpauschale steigt er bei niedrigen Einkommen auf bis zu 853 €. Der Zuschlag zum VKAB beträgt bis zu 804 € bei Jahreseinkommen bis 19.761 € und läuft bis 30.259 € linear aus. Eltern können den Familienbonus Plus geltend machen: 2.000 € jährlich pro Kind unter 18 (700 € für ältere Kinder mit Familienbeihilfe), aufteilbar auf beide Elternteile. Alleinverdiener und Alleinerzieher erhalten den AVAB bzw. AEAB (612 € für ein Kind, höhere Beträge ab zwei Kindern).

Sonderzahlungen: das begünstigte Jahressechstel

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (sonstige Bezüge) werden steuerlich privilegiert besteuert, soweit sie das Jahressechstel — das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Bezugs — nicht übersteigen. Innerhalb dieser Grenze sind die ersten 2.615 € jährlich vollständig steuerfrei (Freigrenze). Falls die Freigrenze überschritten wird, bleiben die ersten 620 € (Freibetrag) steuerfrei; der Rest wird bis 25.000 € mit 6 %, bis 50.000 € mit 27 % und bis 83.333 € mit 35,75 % besteuert. Beträge über 83.333 € oder jenseits des Jahressechstels unterliegen dem normalen Tarif.

Arbeitnehmerveranlagung: Steuer zurückholen

Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (ANV) ermöglicht es, zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückzufordern — etwa wenn Absetzbeträge im Lohnzettel nicht berücksichtigt wurden, das Einkommen geschwankt hat oder tatsächliche Werbungskosten die Pauschale von 132 € überschritten haben. Sie kann über FinanzOnline elektronisch eingereicht werden und ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Wer keine Lohnsteuer zahlt, aber geringe Einkünfte hat, kann unter Umständen die SV-Rückerstattung in Anspruch nehmen (bis 496 € ohne, bis 750 € mit Pendlerpauschale).

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist die Einkommensteuer für Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber monatlich vom Gehalt einbehält und direkt ans Finanzamt abführt. Die Einkommensteuer (EST) gilt für alle Einkunftsarten und wird per Jahressteuerbescheid festgesetzt. Der Tarif ist identisch; der Unterschied liegt allein im Erhebungsverfahren.

Wie wirkt sich der Familienbonus Plus konkret aus?

Der Familienbonus Plus mindert die errechnete Lohnsteuer direkt um 2.000 € pro Jahr für jedes Kind unter 18 (700 € für Kinder ab 18 mit Familienbeihilfe). Er kann die Lohnsteuer auf null senken, aber keine Steuergutschrift erzeugen. Für Geringverdiener, deren Steuer bereits null ist, kann der Kindermehrbetrag von bis zu 700 € pro Kind in Betracht kommen.

Werden die Einkommensteuergrenzen jährlich erhöht?

Ja — seit 2023 erfolgt eine automatische Inflationsanpassung (Valorisierung) der Einkommensteuergrenzen. Für 2026 betrug der Faktor 1,733 % (zwei Drittel des VPI von 2,6 %), was die Tarifgrenzen leicht angehoben hat, um die kalte Progression zu mildern. Die Rechtsgrundlage ist § 33 Abs. 1 EStG.

Welche Absetzbeträge kann ich als Arbeitnehmer geltend machen?

Automatisch: Verkehrsabsetzbetrag 496 € (erhöht bis 853 € für Pendler bei niedrigem Einkommen) und Zuschlag bis 804 €. Auf Antrag: Pendlerpauschale plus Pendlereuro (6 € je Entfernungskilometer), Familienbonus Plus, AVAB/AEAB und Unterhaltsabsetzbetrag. Werbungskosten über der Pauschale von 132 € sind ebenfalls absetzbar.

⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.