Arbeitnehmer-Sozialversicherung Österreich 2026: Beiträge erklärt

Arbeitnehmer in Österreich zahlen 2026 Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt rund 18 % ihres Bruttogehalts (je nach Bundesland und Gehaltshöhe), gedeckelt bei der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € monatlich. Die Beitragskomponenten sind KV 3,87 %, PV 10,25 %, ALV gleitend bis 2,95 %, WBF und AK. Angaben basieren auf den amtlichen ÖGK-Werten 2026; für konkrete Lohnverrechnungsfragen wenden Sie sich an Ihre Personalverrechnung oder einen Steuerberater.

Das ASVG: Pflichtversicherung für Arbeitnehmer

Alle unselbständig Erwerbstätigen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pflichtversichert. Die ASVG-Versicherung umfasst Kranken- (KV), Pensions- (PV), Unfall- (UV) und Arbeitslosenversicherung (ALV). Beiträge werden grundsätzlich hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen — die Unfallversicherung zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Zuständige Stelle für Einzug und Verwaltung ist für die meisten Beschäftigten die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Arbeitnehmer-Beitragssätze 2026 im Detail

Laut ÖGK-Beitragstabelle 2026 betragen die Arbeitnehmer-Beiträge: Krankenversicherung (KV) 3,87 %, Pensionsversicherung (PV) 10,25 %, Arbeitslosenversicherung (ALV) gleitend (dazu im nächsten Abschnitt), Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) 0,50 % außerhalb Wiens bzw. 0,75 % in Wien (vorläufige 50/50-Aufteilung des Gesamtsatzes), Arbeiterkammerbeitrag (AK) rund 0,50 %. Die Unfallversicherung (UV) trägt ausschließlich der Arbeitgeber (1,10 %); der Arbeitnehmer zahlt hier nichts. Bei mittlerem bis höherem Einkommen außerhalb Wiens ergibt sich eine Arbeitnehmer-Gesamtbelastung von rund 18,07 % (KV + PV + ALV-Vollsatz + WBF + AK).

ALV-Gleitskala: Entlastung bei niedrigerem Gehalt

Die ALV-Beitragsrate für Arbeitnehmer folgt 2026 einer Gleitskala: Liegt die monatliche Beitragsgrundlage bei 2.225 € oder darunter, entfällt der ALV-Beitrag vollständig (0 %). Bis 2.427 € gilt 1 %, bis 2.630 € gilt 2 %, darüber der Vollsatz von 2,95 %. Diese Staffelung gilt nur für laufende Bezüge — Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) werden immer mit dem vollen ALV-Satz von 2,95 % abgerechnet, unabhängig von der Gehaltshöhe.

Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze

Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (HBG) berechnet, die 2026 bei 6.930 € monatlich liegt (83.160 € jährlich für laufende Bezüge). Für Sonderzahlungen gilt eine separate Jahresgrenze von 13.860 €. Einkommen über der HBG ist SV-frei; die Lohnsteuer steigt hingegen weiterhin auf den ungedeckelten Betrag. Am unteren Ende schützt die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € monatlich: Wer darunter liegt, gilt als geringfügig beschäftigt und unterliegt keiner Pflicht-ASVG-Versicherung.

Arbeitgeber-Beiträge und Gesamtarbeitskosten

Zusätzlich zur Arbeitnehmerseite trägt der Arbeitgeber eigene ASVG-Beiträge: KV 3,78 %, PV 12,55 %, ALV 2,95 % (kein Gleitsatz für Arbeitgeber), UV 1,10 %, IESG (Insolvenz-Entgeltsicherung) 0,10 %, BMSVG (Abfertigung Neu) 1,53 %. Hinzu kommen Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF von 3,70 % und Kommunalsteuer von 3,00 %. Diese Arbeitgeberanteile erscheinen nicht auf dem Gehaltszettel, machen aber einen wesentlichen Teil der tatsächlichen Personalkosten aus.

FAQ

Wie hoch sind die SV-Beiträge bei einem Bruttogehalt von 3.000 € monatlich?

Bei 3.000 € monatlich liegt die Beitragsgrundlage unter der HBG (6.930 €) und der ALV-Vollsatz von 2,95 % greift (da über 2.630 €). Die Arbeitnehmer-Belastung beträgt KV 3,87 % + PV 10,25 % + ALV 2,95 % + WBF 0,50 % + AK 0,50 % = 18,07 % auf 3.000 € = ca. 542 € monatlich (ohne Wien-Aufschlag beim WBF). Nutzen Sie den Rechner auf dieser Seite für eine exakte Berechnung.

Was passiert, wenn das Gehalt die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt?

SV-Beiträge werden nur auf maximal 6.930 € monatlich berechnet — der Überschuss ist SV-frei. Die Lohnsteuer hingegen läuft auf der ungedeckelten Bemessungsgrundlage weiter, sodass höhere Gehälter weiterhin zu mehr Lohnsteuer führen, aber nicht zu mehr SV-Beiträgen.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze und was bedeutet sie?

Liegt das Bruttogehalt unter 551,10 € monatlich (Geringfügigkeitsgrenze 2026), besteht keine Pflicht-ASVG-Versicherung. Geringfügig Beschäftigte zahlen keine laufenden SV-Beiträge, sind aber auch nicht bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit aus der Pflichtversicherung abgesichert. Sie können sich optional freiwillig in der Krankenversicherung bei der ÖGK versichern.

Warum ist der WBF in Wien höher als in anderen Bundesländern?

Der Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) ist bundesländerabhängig. Wien erhebt einen höheren Gesamtsatz (1,50 % kombiniert) als alle anderen Bundesländer (1,00 % kombiniert). Der konkrete Arbeitnehmer-Anteil beruht auf einer provisorischen 50/50-Aufteilung; die exakte Aufteilung sollte mit der Personalverrechnung überprüft werden.

⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.