Deutschland Selbstständige – Netto-Rechner 2026
Der Rechner ermittelt das Nettoeinkommen Selbstständiger nach deutschem Recht: Vom Jahresgewinn werden Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung KV, Pflegeversicherung PV, optional Rentenversicherung RV), Einkommensteuer nach §32a EStG mit §35-Anrechnung für Gewerbetreibende, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer sowie Gewerbesteuer abgezogen. Freiberufler (§18 EStG) sind von der Gewerbesteuer befreit; für Gewerbetreibende (§15 EStG) wird der kommunale Hebesatz benötigt. Quellen und Prüfstatus werden beim Ergebnis angezeigt.
| Jahresgewinn | 50.000,00 € |
| Einkommensteuer | -7.036,00 € |
| Solidaritätszuschlag | -0,00 € |
| Kirchensteuer | -0,00 € |
| Krankenversicherung (Selbstständige) | -8.750,00 € |
| Pflegeversicherung (Selbstständige) | -2.100,00 € |
| Rentenversicherung (Selbstständige) | -0,00 € |
| Nettoeinkommen | 32.114,00 € |
Effektive Abgabenquote 35.8 % · davon Lohnsteuer 14.1 %
So wird gerechnet
- Ausgangsgröße ist der Jahresgewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben und Abschreibungen AfA nach §§ 4–5 EStG), den der Nutzer direkt eingibt; Freiberufler ermitteln ihn nach § 18 EStG, Gewerbetreibende nach § 15 EStG.
- Sozialversicherungsbeiträge werden vollständig selbst getragen (kein Arbeitgeberanteil): KV zum Gesamtsatz (14,6 % allgemein oder 14,0 % ermäßigt plus individueller Zusatzbeitrag) auf eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat bis maximal 5.812,50 €/Monat; PV mit 4,2 % (kinderlos, ab 23 Jahre) bis 2,6 % (5 oder mehr Kinder unter 25) auf bis zu 5.812,50 €/Monat; optional gesetzliche RV.
- Gewerbetreibende (§ 15 EStG) schulden Gewerbesteuer: Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €, multipliziert mit der Steuermesszahl 3,5 % und anschließend mit dem kommunalen Hebesatz. Freiberufler (§ 18 EStG) sind von der Gewerbesteuer vollständig befreit.
- Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ergibt sich aus dem Gewinn abzüglich der als Sonderausgaben abziehbaren SV-Beiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG); weder Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) noch Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) stehen Selbstständigen zu. Die Einkommensteuer wird nach § 32a EStG auf das zvE berechnet.
- Die Gewerbesteuer wird gemäß § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet (4-facher Steuermessbetrag, maximal in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer); bei einem Hebesatz bis 400 % ist die effektive Nettolast der Gewerbesteuer daher null. Nettoeinkommen = Gewinn minus SV-Beiträge, Einkommensteuer (nach Anrechnung), Solidaritätszuschlag sowie etwaiger Kirchensteuer und Gewerbesteuer.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem?
Freiberufler (§ 18 EStG) üben einen freien Beruf aus — z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler und Journalisten — und sind von der Gewerbesteuer befreit. Gewerbetreibende (§ 15 EStG) betreiben ein Handelsgewerbe und unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Ob eine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt.
Warum fällt die Gewerbesteuer oft nicht ins Gewicht?
§ 35 EStG erlaubt natürlichen Personen, die Einkommensteuer um das 4-fache des Steuermessbetrags zu mindern. Da der Steuermessbetrag 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt, entspricht die Anrechnung 14 % — exakt der Gewerbesteuerbelastung bei einem Hebesatz von 400 %. Bei Hebesätzen bis 400 % ist die Nettolast daher null; sie entsteht erst oberhalb von 400 %.
Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung?
Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen mindestens auf der Basis von 1.318,33 € pro Monat (= Bezugsgröße 2026: 3.955 € ÷ 3, § 240 SGB V), auch wenn ihr tatsächliches Einkommen darunter liegt. Der monatliche Mindestbeitrag im allgemeinen Tarif beträgt 2026 ca. 230,71 €.
Kann ich meine KV-Beiträge steuerlich absetzen?
Ja. Als Selbstständiger können Sie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für die Basisabsicherung als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG geltend machen. Nicht abzugsfähig ist der Teil, der den Krankengeldanspruch absichert (0,6 % im allgemeinen Tarif). Diese Beiträge senken das zu versteuernde Einkommen unmittelbar.
Muss ich als Selbstständiger Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Das hängt von der Tätigkeit ab. Bestimmte Gruppen sind nach § 2 SGB VI pflichtversichert, z. B. selbstständige Handwerker, Lehrer und Pflegepersonen. Andere können freiwillig einzahlen. Wer im staatlichen System nicht versichert ist, sollte private Altersvorsorge betreiben — etwa über einen Rürup-Vertrag, dessen Beiträge als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 3 EStG abzugsfähig sind.
Quellen und Prüfung
Datensatz zuletzt geprüft 2026-07-17 · Steuerjahr 2026 · 119 dokumentierte Werte
Sätze und Grenzen verwenden amtliche Primärquellen, sofern verfügbar, seriöse Sekundärquellen, wenn Primärquellen nicht zugänglich sind, sowie klar gekennzeichnete abgeleitete Formeln. Jeder Wert behält seinen Prüfstatus.
12 Quellen
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) / juris — EStG § 32a — Einkommensteuertarif (ab Veranlagungszeitraum 2026)
- BMJ — EStG § 9a Satz 1 Nr. 1a — Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- BMJ — EStG § 10c — Sonderausgaben-Pauschbetrag (single)
- Bundesfinanzministerium (BMF) — BMF Monatsberichte 2026/02 — Kinderfreibetrag 2026 €3,414 per parent: 'Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für das Jahr 2026 um 78 Euro auf 3.414 Euro pro Elternteil angehoben.' (increased by €78 from 2025 value of €3,336)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) / juris — EStG § 32 Abs. 6 Satz 1 — BEA-Freibetrag: 'ein Freibetrag von 1 464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes'
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) / juris — SolZG 1995 § 4 Abs. 1 — Solidaritätszuschlag rate: 5.5% of income tax (Bemessungsgrundlage): 'Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.' Confirmed via WebFetch 2026-07-17.
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) / juris — SolZG 1995 § 3 Abs. 3 Satz 1 — Freigrenze for individual assessment: '20 350 Euro'
- lohn-info.de — SolZ monthly Freigrenze for StKl I/II/IV/V/VI: 20350/12
- Kirchensteuer wirkt (church/state aggregator) — Kirchensteuer Bayern (BY): 8% of income tax
- Deutsche Rentenversicherung (DRV) — Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: €5,812.50/month (Bundeskabinett Beschluss)
- vdek (Verband der Ersatzkassen) — Beitragsbemessungsgrenze PV 2026: €5,812.50/month (same as KV)
- lohn-info.de — Beitragsbemessungsgrenze AV 2026: €8,450/month (same as RV)
⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.
Deutschland: Steuer-Ratgeber
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