Selbständige — Nettoeinkommen Österreich 2026

Der Rechner ermittelt das Nettoeinkommen für österreichische Selbständige (GSVG/FSVG, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Abgezogen werden die SVS-Sozialversicherung (KV 6,8 %, PV 18,5 % GSVG bzw. 20 % FSVG, UV pauschal € 155,52, SVP 1,53 %) sowie die Einkommensteuer nach §33 EStG nach Abzug des Gewinnfreibetrags (Grundfreibetrag 15 %, max. € 4.950; investitionsbedingter GFB bis € 46.400). Fünf Ausgabenregimes: Basispauschalierung 15 %/6 %, KU-Pauschalierung Waren/Dienstleistungen, tatsächliche Ausgaben. Alle Sätze stammen aus amtlichen Quellen (SVS, BMF) — Steuerjahr 2026.

Netto / Jahr34.799,27 €von 40.000,00 € brutto
Jahresumsatz40.000,00 €
Betriebsausgaben-6.000,00 €
Gewinnfreibetrag (GFB)-4.810,52 €
Einkommensteuer-3.270,89 €
Nettoeinkommen34.799,27 €

Effektive Abgabenquote 13.0 % · davon Lohnsteuer 8.2 %

✔ Daten zuletzt geprüft 2026-07-17 · Steuerjahr 2026 · 137 belegte Werte⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.

So wird gerechnet

  1. Vorläufige GSVG-Beitragsgrundlage: In den ersten drei Tätigkeitsjahren gilt die gesetzliche Mindestbasis von 551,10 € pro Monat; ab dem 4. Jahr wird das Nettoeinkommen 2023 mit dem SVS-Anpassungsfaktor 1,181 multipliziert und auf den Bereich 551,10 € bis 8.085 € pro Monat begrenzt.
  2. Jährliche GSVG-Sozialversicherungsbeiträge: KV 6,8 %, PV 18,5 % (FSVG für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte 20 %), Unfallversicherung pauschal 155,52 € pro Jahr (12,96 € × 12) und Selbständigenvorsorge (SVP) 1,53 %; alle Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.
  3. Gewinn vor Gewinnfreibetrag: Jahresumsatz minus Betriebsausgaben (tatsächlich, Basispauschalierung 15 % max. 63.000 €, Sonderrate 6 % max. 25.200 €, KU-Pauschalierung Waren 45 % max. 24.750 € oder Dienstleistungen 20 % max. 11.000 €) minus GSVG-Beiträge.
  4. Gewinnfreibetrag (GFB): 15 % des Gewinns bis 33.000 € stehen als steuerfreier Grundfreibetrag automatisch zu (max. 4.950 €); mit einer qualifizierenden Investition im selben Wirtschaftsjahr sind investitionsbedingte Tranchen (13 %/7 %/4,5 %) bis zu einem Gesamtdeckel von 46.400 € möglich.
  5. Einkommensteuer auf das steuerpflichtige Einkommen (Gewinn minus GFB) nach demselben progressiven Tarif wie bei Arbeitnehmern; kein Verkehrsabsetzbetrag, aber Familienbonus Plus, AVAB/AEAB und Unterhaltsabsetzbetrag sind anwendbar.
  6. Nettoeinkommen: Jahresumsatz minus GSVG-Beiträge minus Einkommensteuer.

FAQ

Wie hoch sind die GSVG-Mindestbeiträge 2026?

Der Gesamtmindestbeitrag beträgt rund 160,81 € pro Monat, berechnet auf der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 € für KV (6,8 %), PV (18,5 %) und SVP (1,53 %) plus der pauschalen Unfallversicherung von 12,96 € pro Monat (gemäß SVS-Werten 2026).

Was ist die Basispauschalierung und wer darf sie anwenden?

Die Basispauschalierung erlaubt den Ansatz von 15 % des Umsatzes (max. 63.000 €) als pauschale Betriebsausgaben ohne Einzelnachweise; für beratende, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten gilt eine Sonderrate von 6 % (max. 25.200 €); Voraussetzung ist ein Vorjahresumsatz von höchstens 420.000 €.

Was ist der Gewinnfreibetrag (GFB)?

Der Grundfreibetrag erlaubt es, 15 % des Gewinns bis 33.000 € (max. 4.950 €) steuerfrei zu stellen, ohne Investitionsnachweis; mit einer qualifizierenden Investition in begünstigte Wertpapiere oder Anlagegüter lässt sich der GFB durch investitionsbedingte Tranchen auf bis zu 46.400 € insgesamt erweitern.

Wie wird die endgültige GSVG-Beitragsgrundlage festgestellt?

Die laufenden Zahlungen sind vorläufige Vorauszahlungen; nach Erstellung des Einkommensteuerbescheids — typischerweise zwei bis drei Jahre nach dem Wirtschaftsjahr — nimmt die SVS eine Nachbemessung vor und stellt Nachzahlungen oder Gutschriften fest.

Können Neue Selbständige von der GSVG-Pflichtversicherung befreit werden?

Wenn die jährlichen Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit unter 6.613,20 € bleiben, kann auf Antrag bei der SVS eine Befreiung von der Pflichtversicherung gewährt werden; unterhalb dieser Versicherungsgrenze besteht keine Meldepflicht.

Amtliche Quellen

Daten zuletzt geprüft 2026-07-17 · Steuerjahr 2026 · 137 belegte Werte

Jeder Satz, jede Grenze und jede Formel stammt aus einem versionierten Datensatz amtlicher Primärquellen — keine Werte sind fest codiert. Werte ohne veröffentlichte 2026-Primärquelle sind gekennzeichnet, niemals geraten.

12 Quellen

⚠️ Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Lohnabrechnungen können in Sonderfällen abweichen. Im Zweifel Fachperson fragen.

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